Gaya Tattoo

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Adresse

Gaya Tattoo
Jöllenbeckerstr.470
33739 Bielefeld 

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung 

Kontakt

Deutschland

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GAYA TATTOO / SUSA
Geltungsbereich:
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
jegliche Verträge zur Beauftragung der Motiv- oder
Tattoo-Erstellung in den Räumen des GAYA TATTOO Studios Bielefeld ,
aber auch für jegliche Leistungen am Kunden im
Rahmen von Guestspots und Tattoo Conventions bundesweit und
international.
Der Vertrag kommt zustande mit:
Gaya Tattoo
Jöllenbeckerstr.470
33739 Bielefeld
1. Allgemeines
a. Es werden grundsätzlich keine Personen unter 18 Jahren tätowiert.
Auf Verlangen ist der Personalausweis vorzulegen.
b. Die Tattoo-Künstlerin behält sich vor, Kunden unbegründet
abzulehnen; dies gilt insbesondere bei politischen Wunschmotiven,
auch Vorlagen anderer Tattoo-Künstler werden nicht gestochen.
c. Kunden,die die Einwilligungserklärung nicht unterschrieben
haben, werden nicht tätowiert.
d. Kunden, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, werden
nicht tätowiert
2. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist regelmäßig das Studio „GAYA TATTOO“
3. Terminvereinbarung und Anzahlung, Vertragsschluss
a. Es wird vorab - wenn ein Termin erteilt wurde- ein persönliches
Beratungsgespräch erfolgen .
Entweder in persönlicher Anwesenheit ,
in manchen Fällen ist auch eine telefonische Beratung oder eine
Beratung per Zoom möglich .
b. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Tattoo Studio GAYA TATTOO
tritt nach der Festlegung des Termins und der entsprechenden
Vertragsdokumentation in Kraft .
Im Zuge dessen ist eine Anzahlung auf den Termin in Höhe von
150 € fällig .
c. Entwürfe erfolgen nach Absprache und sind gegebenenfalls
gesondert zu vergüten.
•gemeint sind Entwürfe die nach genauer Absprache erstellt , und
so auch umgesetzt werden .
•es werden maximal 2 Varianten vorbereitet - diese beinhalten
max.2 Änderungswünsche .
Für alle weiteren Änderungen werden zusätzliche Kosten
anfallen .
d. Für vom Tätowierer entwickelte Tattoo-Zeichnungen ist, auch wenn
diese letztlich nicht gestochen werden , ein Preis in Höhe der
Anzahlung oder je nach Aufwand auch höher zu leisten.
e. Bis zu 3 Werktagen vorher kann der Termin kostenfrei abgesagt
oder verschoben werden. Erfolgt eine solche Absage nicht oder zu
einem späteren Zeitpunkt, und sind die Entwürfe für das Tattoo
bereits gefertigt und die Leistung erbracht, in diesem Fall kann
die Anzahlung nicht zurückgezahlt werden und der Terminausfall
wird mit bis zu 400 € zusätzlich pro Termin in Rechnung
gestellt .
4. Einwilligung zur Körperverletzung
a. Die Aufbringung eines Tattoos stellt einen Eingriff in die
körperliche Unversehrtheit des Kunden dar.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin hat vorsorglich
darauf hingewiesen, dass die Tätowierten dabei unter Umständen
ein gesundheitliches Risiko eingehen, das derzeit
wissenschaftlich nur bedingt abgeschätzt werden kann. Der Kunde
hat daher vor der Aufbringung des Tattoos eine
Einwilligungserklärung zu unterzeichnen.
b. Mit der Einwilligungserklärung bestätigt der Kunde zudem
wahrheitsgemäß die erforderlichen Angaben, insbesondere zu seinem
Gesundheitszustand, gemacht sowie eine umfassende Aufklärung
über die erforderliche Nachbehandlung erhalten zu haben.
c. Unterzeichnet der Kunde die Einwilligungserklärung nicht oder
zieht diese vor dem Termin zur Aufbringung des Tattoos zurück,
hat er keinen Anspruch auf Erstellung des Tattoo; eine
Rückzahlung der Anzahlung ist gegebenenfalls gemäß Punkt 3 e.
ausgeschlossen.
5. Tätowierung und Tätowierfarbe
a. Die Tätowierung wird unter Einhaltung aller hygienischen
Vorschriften, mit professionellen Instrumenten und Techniken
ausgeführt. Es werden insbesondere nur sterile Einwegnadel -
Module verwendet.
b. Das auf die Haut aufgebrachte Tattoo kann, zum Beispiel aufgrund
der Beschaffenheit der Haut oder der Anatomie, Abweichungen in
Bezug auf den Papierentwurf in Farbe und Form haben.
c. Die verwendeten Tätowierfarben entsprechen der „Verordnung über
Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer
Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen”, sog. Tätowiermittel-
Verordnung (TätoV), in der jeweils gültigen Fassung.
Andere Farben oder Stoffe werden nicht , auch nicht
auf Wunsch des Kunden, verwendet.
6. Verhalten des Kunden
a. Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches am
jeweiligen Erfüllungsort/Ort des Tätowierens eine angemessene
Verhaltensweise an den Tag zu legen.
Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin
nicht angemessen verhalten, haben die Tattoo-Künstler das Recht,
den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls
ein Hausverbot auszusprechen.
b. Die Tattoo-Künstler für vom Kunden verursachte Schäden eine
Wiedergutmachung fordern.
Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht
7. Preise und Zahlungsmodalitäten
a. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen
Aufwand der Tätowierung und kann vorher nicht genau festgelegt
werden. Genaueres dazu wird im Beratungstermin besprochen;
Preisanfragen können ohne Beratungsgespräch nicht beantwortet
werden, beziehungsweise sind grundsätzlich unverbindlich.
b. Bricht der Kunde die Tätowierleistung vor deren Beenden auf
eigenen Wunsch ab, wird der volle Preis fällig, auch wenn der
Kunde davon absieht, die Tätowierung zu einem späteren Zeitpunkt
vollenden zu lassen.
c. Wird die Tätowierleistung durch das Aussprechen eines Hausverbots
abgebrochen, wird der volle Preis fällig. Eine weitere Vollendung
des Tattoos kann danach nicht verlangt werden.
d. Die Bezahlung erfolgt in Bar, ggf. auch per Rechnung- in voller
Höhe nach Beenden der jeweiligen Tätowierleistung.
e. Der Entwurf für das jeweilige Tattoo wird nach Angaben und
Wünschen des Kunden erstellt - somit wird diese Arbeitstzeit
auch berechnet.
In den meisten Fällen fließt der Preis hierfür letztlich in den
Gesamtpreis mit ein .
8. Nachbehandlung
a. Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Verantwortung die
erforderliche Nachbehandlung des Tattoos durchzuführen. Hierzu
bekommt er direkt nach Erbringung der Leistung ganz genaue
Anordnungen .
b. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, bis min. zu 4 Wochen
nach der Tätowierung, diese nicht der Sonne auszusetzen, keine
Saunabesuche zu machen und das Baden
zu vermeiden.
9. Ansprüche bei Mängeln
a. Das aufgebrachte Tattoo entspricht im Wesentlichen dem gewählten
Vorentwurf auf Papier / digital ,
kann von diesem jedoch in Farbe und Form abweichen (vgl. Punkt 5)
b. Mängelansprüche bestehen daher nicht bei einer nur unerheblichen
Abweichung vom vereinbarten oder vorausgesetzten Entwurf.
Insbesondere gilt der vereinbarte Entwurf auf Papier nicht als
Garantie für das Aussehen des aufgebrachten Tattoos.
b. Im Einzelfall kann es, zum Beispiel bei sehr detailreichen
Tätowierungen, vorkommen, dass nach der Abheilung des Tattoos ein
Nachstechen erforderlich ist. Dies stellt keinen Mangel oder
Fehler der Tätowierung dar. Im Zweifel hat der Kunde das
abgeheilte Tattoo nach 4-6 Wochen vorzuzeigen, um
ein eventuelles Nachstechen zu besprechen. Ein solches
Nachstechen ist im Preis inbegriffen, es wird jedoch ein
Materialkostenbeitrag zwischen 30 und 50 € erhoben .
können Nachstichtermine frühestens nach Abheilung des Tattoo
vorgenommen werden. Ein kostenfreies Nachstechen ist jedoch ab
einem Jahr nach dem ersten Aufbringen des Tattoo ausgeschlossen
und wird danach gesondert berechnet.
c. Die Tattoo-Künstler haben grundsätzlich das Recht, Nachbesserung
bei Mängeln der Tätowierung anzubieten. Zur Nachbesserung hat der
Kunde den Tattoo-Künstler eine angemessene Frist zu
setzen. Erst wenn der Kunde nach einer ersten ergebnislos
verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt
hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine
angemessene Anzahl an Nachbesserungsversuchen ohne Erfolg
geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen
Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder
mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.
d. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag der Aufbringung des Tattoos zu
laufen.
e. Änderungen oder Erweiterungen des Tattoos, die der Kunde selbst
oder durch einen Dritten vorgenommen hat, lassen die
Mängelansprüche gegenüber der Tattoo- Künstler entfallen, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass die
Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Es
bestehen keine Mängelansprüche für Fehler der Tätowierleistung
oder jeglicher Folgeschäden, die aufgrund verschwiegener oder
falscher Angaben in der Einwilligungserklärung resultieren.
Mängelansprüche entfallen insbesondere bei Fehlern in der
Nachsorge, zum Beispiel durch Nichtbeachtung der Pflegehinweise.
f. Bricht der Kunde die Tätowierleistung vor deren Beenden auf
eigenen Wunsch ab, bestehen zuvor genannte Haftungsansprüche nur
für das bis zu dem Zeitpunkt aufgebrachte Tattoo.
g. Es wird keine Haftung übernommen für Mängel der Tätowierleistung
oder jegliche Folgeschäden,
die aufgrund verschwiegener oder falscher Angaben in der
Einwilligungserklärung resultieren. Es wird insbesondere keine
Haftung übernommen bei Fehlern in der Nachsorge, zum Beispiel
durch Nichtbeachtung der Pflegehinweise.
10. Datenschutz
a. Die Tattoo-Künstler verpflichten sich, Daten der Kunden,
insbesondere aus der Einwilligungserklärung, nur für den Zweck
der zu erbringenden Leistung unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen vorzuhalten und die Daten
nicht an Dritte oder außenstehende Personen ohne vorherige
schriftliche Einwilligung des Kunden weiterzugeben.
b. Die Tattoo-Künstler können, bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen, die Daten des Kunden an Strafverfolgungsbehörden
oder auf gerichtlichen Beschluss,
auch ohne vorherige Einwilligung des Kunden herausgeben.
c. Mit dem Einverständnis des Kunden können Fotos der Tätowierung
oder auch Zeichnungen im Internet, auf Social Media Plattformen
und im jeweiligen Studio der Tattoo-Künstler veröffentlicht
werden .
11. Urheberrecht
a. Die Tattoo-Künstler behalten sich die weltweiten Rechte an den
eigenen Entwürfen zur Erstellung der Tattoos sowie der
gegebenenfalls mit Einwilligung des Kunden erstellten Fotos vor.
Insbesondere sind hierin enthalten die Rechte zur
Vervielfältigung, Bearbeitung und Umgestaltung,
Verbreitung, Vermietung, öffentlichen Wiedergabe, öffentlichen
Zugänglichmachung und zu allen sonstigen gesetzlich geschützten
Nutzungshandlungen, außerdem zur Einräumung auch weiterer
Nutzungsrechte, zur Übertragung von Nutzungsrechten und zur
Änderung von Werktiteln und Urheberbezeichnungen. Auch die Rechte
in Bezug auf alle heute unbekannten Nutzungsarten (vgl. §
31 a Abs. 1 UrhG) bleiben vorbehalten.
b. Die Tätowiervorlagen verbleiben daher rechtlich bei den Tattoo-
Künstlern. Eine weitere Verwendung oder Nutzung der Entwürfe,
auch solcher, die im Rahmen einer Vorabsicht digital an den
Kunden versandt wurden,ist ohne ausdrückliche Zustimmung der
Tattoo-Künstler
ausgeschlossen.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB lässt die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt .
In diesem Fall tritt an deren Stelle die gesetzliche
Regelung oder in Ermangelung einer solchen ,
eine Regelung, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck
der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.